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  3. Montag, 24. April 2023
Ein Hallo an die Experten hier:

Für die Erstellung meiner Web-Seiten nutze ich eine an für sich professionelle Software, deren Name und Herausgeber ich ausnahmsweise mal nicht nennen möchte, um nicht die berühmten "schlafenden Hunde" zu wecken.
Diese Software ist zur Nutzung auf max. mal 2 PC' s vorgesehen, in meinem Fall ein Desktop-PC und ein Laptop.
Die neueste Version konnte ich dann auf beiden Endgeräten auch problemlos hintereinander installieren, nach der üblichen Eingabe des Lizenz-Codes, der Nutzer eMail-Adresse und des vorher festgelegten Passwortes.

Nun trete ich im Juni eine mehrwöchige Fahrradreise an, für die ich einen preisgünstigen Mini-Laptop mitführe, um auch von unterwegs aus auf Windows-Anwendungen zugreifen zu können, u. a. auf meine Web-Seiten. Mit dem Smartphone alleine geht das nicht.
Also installierte ich diese Software auch auf diesem Gerät, was zunächst funktionierte.
Nach Eingabe der Aktivierungsdaten bekam ich allerdings angezeigt, "ich hätte das Programm zu oft aktiviert".

Also kontaktierte ich den Support dieses Programmes und bat um eine vorübergehende Verlagerung der Lizenz auf ein anderes Endgerät, was ja einige Software-Hersteller anbieten. Von dort erhielt ich allerdings die nüchterne Auskunft, dies sei nicht möglich. Wenn ich die Software auch auf einem dritten PC nutzen wolle, müsse ich eine weitere Lizenz erwerben.
Als ich erklärte, dass ich nicht einsehen würde, für nur eine vorübergehende Nutzung auf einem dritten Endgerät noch einmal 200 Euro auszugeben, erhielt ich die Auskunft, ich könne allenfalls versuchen, das Programm auf einem der anderen PC 's zu deinstallieren.

Daraufhin machte ich nach etwa einer einwöchigen Pause auf dem Reise-Laptop einen neuen Versuch, das Programm zu aktivieren - und auf einmal ging es! Auch auf den anderen Geräten funktionierte die Software weiterhin einwandfrei. Wie das?
Ich vermute nun, dass es womöglich auch auf noch weiteren Endgeräten funktionieren würde, wenn man größere Zeitabstände bei der Aktivierung einhält. Genau das hatte ich nämlich schon früher bei älteren Versionen dieses Editors festgestellt. Die Darstellung des Supports kann demnach nicht stimmen ;-)

Meine Frage ist nun, ob ich das nicht besser für mich behalte und nicht etwa im User-Forum dieser Software auch noch verbreite.
Ich bin der Ansicht, dass dies insgeheim bekannt ist und sicherlich auch andere User darauf gekommen sind ...

Viele Grüße HGM
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Hallo HGM,

ich würde mich an Ihrer Stelle still darüber freuen, dass die Aktivierung geglückt ist. So können Sie die Software vorübergehend auf Ihrem Mini-Laptop nutzen und brauchen kein Geld auszugeben. Durch das Weitererzählen im Nutzerforum könnte es passieren, dass Sie schlafende Hunde wecken und der Hersteller die Nutzung seiner Lizenzen strenger reglementiert.

Es wundert mich nicht, dass die Hotline des Herstellers Ihnen trotz dieses Spielraums bei der Aktivierung den Kauf einer zusätzlichen Lizenz nahelegt: Zum Einen haben Sie ja auch nur für eine 2-PC-Lizenz bezahlt, und zum Anderen möchte der Hersteller natürlich Geld über den Lizenzverkauf verdienen.

Bei Microsoft oder Adobe gibt es in vergleichbaren Fällen eine Online-Verwaltung der Geräte, auf denen die gekauften Lizenzen aktiviert sind. Falls einmal ein neuer PC zwischenzeitlich mit Office, Photoshop o.Ä. bestückt werden muss, kann man dafür die Installation auf einem der bestehenden Computer vorübergehend deaktivieren. Schauen Sie doch einmal nach, ob Sie eine entsprechende Funktion in der Nutzerverwaltung Ihrer Software finden.

Viele Grüße,

Martin Koch :)
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  1. vor über einem Monat
  2. Windows
  3. # 1 Permalink
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Lieber HGM,
Sie sollten den Software-Hersteller entsprechend informieren.
Mit freundliche Gruß
Josef Schreiner
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  1. vor über einem Monat
  2. Windows
  3. # 1 1
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Lieber HGM,
ob ein Verstoß gegen § 106 - Urheberrechtsgesetz (UrhG) vorliegt, kann man ohne die Lizenz-Vereinbarung Ihrer Software nicht beurteilen.
Grundsätzlich gilt aber:
Wer gegen die Bedingungen der Software-Lizenz verstößt – indem es die Software absichtlich oder unabsichtlich auf eine Art und Weise kopiert, vertreibt oder mehrfach installiert, die in der Lizenz untersagt ist – so wird das Urheberrecht verletzt.
Nach dem Zivil- und Strafrecht können beträchtliche Strafgebühren erhoben werden, wenn Sie unlizenzierte Software benutzen.
Daher mein Hinweis unter # 1 1

Mit freundlichen Grüßen
Josef Schreiner
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  1. vor über einem Monat
  2. Windows
  3. # 1 2
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Hallo die Herren Koch und Schreiner,

ich habe mich inzwischen dazu entschlossen, gar nichts mehr zu unternehmen und mich auch bei der Hotline des Software-Herstellers nicht mehr zu dieser Sache zu melden. Wozu auch, wenn es doch so funktioniert?

Zunächst scheint über die Installationsroutine der Software nur der zeitliche Abstand gemeldet zu werden, innerhalb dessen eine Neu- oder weitere Installation erfolgt. Ob nun die Software neu auf dem bereits vorhandenen Gerät, einem neuen als Ersatz für dieses oder einem weiteren Gerät installiert wird, scheint gar nicht abgefragt zu werden - und das ist nun echt nicht mein Problem.
Schließlich bin ich der einzige Nutzer, außer mir kann niemand auf meine Endgeräte zugreifen, ich kann nur jeweils eines nutzen, und ich habe auch keine illegale Kopien für Dritte erstellt.

Wenn ich mit dem kleinen Laptop meine Fahrradreise antrete, übertrage ich kurz zuvor die mit den anderen Geräten erstellten Projektdateien darauf und fertig. Die anderen beiden Endgeräte befinden sich dann derweil etliche hundert Kilometer zuhause ungenutzt, vom Internet getrennt, im Dornröschenschlaf - was soll da also passieren?

Ich werde daher auch nicht vor Reiseantritt das Programm von einem der anderem Rechner deinstallieren und später wieder neu darauf installieren, wenn dies faktisch gar nicht notwendig ist. Reell überprüfen kann und wird dies niemand.

Wozu sich also Arbeit machen, die gar nicht sein muss? Reden ist Silber, Schweigen bekanntlich Gold...

Grüße, HGM
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  1. vor über einem Monat
  2. Windows
  3. # 1 3
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